Im November und Dezember 1967 sind Debord, Vaneigem und Viénet mehrmals von der Kriminalpolizei wegen Vaneigems Comix verhört worden, von denen zwei Bilder in der ‘S.I.’ Nr.11 zu sehen waren. Sie haben zugegeben, sie seien deren Verfasser und Verleger und sie hätten deren Verbreitung und Anschlagung organisiert. Anscheinend hatte sich die Staatsanwaltschaft wegen einiger Anleitungen zum Diebstahl, zur Kuppelei, zum Aufruhr und zum Mord (der ‘Führenden’), die in den Aussagen und Handlungen der Personen dieser kurzen Comix zu finden waren, aufgeregt. Dieses ziemlich neuartige Pressevergehen ließ auf einen außergewöhnlichen Prozess hoffen, aber letzten Endes ist die die Tatsachen begründende Untersuchung nicht benutzt worden - ohne dass wir den Grund dafür erfahren hätten -, um die Verantwortlichen dem Gericht zu übergeben.
Ohne danach suchen zu wollen, ob die betreffenden Anregungen mehr oder weniger gewirkt haben, soll darauf hingewiesen werden, dass Vaneigems Comix, die in verschiedenen Ländern - besonders in England, den Vereinigten Staaten und Schweden - übersetzt, neuaufgelegt und breit veröffentlicht wurden, sechs Monate später in Frankreich selbst eine beachtliche Nachkommenschaft haben sollten, als einige CMDO-Genossen wiederum dieses Ausdrucksmittel wählten. Wie bekannt sind danach zahlreiche Comix mit revolutionärem Inhalt von verschiedenen autonomen Gruppen veröffentlicht worden. Die 1967 von R. Viénet in dieser Zeitschrift vorgelegten Thesen sind seither völlig durch die Presse bestätigt worden, was alle die darin berücksichtigten Agitationsmittel betrifft, mit der bis heute geltenden Ausnahme des Films.