“In Erwägung, dass jeder zu Handlungen Stellung nehmen muss, die nunmehr unmöglich als belanglose Ereignisse des individuellen Abenteuers dargestellt werden können; dass wir selbst verpflichtet sind, direkt und mit unseren Mitteln einzugreifen, nicht um den Menschen Ratschläge zu erteilen, die so ernsten Problemen gegenüber einen persönlichen Entschluss fassen sollen, sondern um diejenigen, die diese beurteilen, darum zu bitten, sich nicht durch die Zweitdeutigkeit der Worte und der Werte fangen zu lassen, erklären wir, die Unterzeichnenden:
- Wir respektieren die Verweigerung, Waffen gegen das algerische Volk zu ergreifen und halten sie für berechtigt.
- Wir respektieren das Verhalten der Franzosen, die es für ihre Pflicht halten, den im Namen des französischen Volkes unterdrückten Algeriern Hilfe und Schutz zu leisten, und halten es für berechtigt.
- Die Sache des algerischen Volkes, die entscheidend dazu beiträgt, das Kolonialsystem zugrundezurichten, ist die Sache aller freien Menschen.”
So der Schluss einer von 121 Künstlern und Intellektuellen unterzeichneten ‘Erklärung über das Recht auf Wehrdienstverweigerung im algerischen Krieg’, die Anfang September öffentlich bekanntgegeben wurde. Nachdem sofort ein gerichtliches Verfahren eingeleitet und die ersten Anklagen im Laufe des Monats September erhoben wurden, kamen noch 60 bis 70 Namen zur ersten Unterschriftenliste hinzu, unter denen einige dafür bekannt waren, jedem politischen Radikalismus ziemlich fern zu stehen. Um diese Bewegung zu brechen, zögerte die Regierung nicht, zu außergewöhnlichen, am 28. September angekündigten Strafmaßnahmen zu greifen. Während die Beamten - es waren im allgemeinen welche vom Bildungswesen - ihres Amtes enthoben wurden, sahen sich alle Unterzeichner vom Rundfunk und Fernsehen ausgeschlossen, wo ihre Namen nicht einmal mehr zitiert werden durften, und ebenso verwiesen aus den unterstützten Theatern bzw. aus den normalerweise vom ‘Nationalen Filmzentrum’ (CNC) registrierten Filmen. Am selben Tag wurde außerdem das höchste Strafmaß für das in diesem Text erkannte Delikt von mehreren Monaten auf mehrere Jahre Gefängnis erhöht. Durch diese Maßnahme gab die Regierung zu, dass sie die Erweiterung des Skandals nur durch den offenen Krieg gegen die ganze kulturelle Freiheit in diesem Land aufhalten konnte. Diese extremen Maßnahmen scheinen sich übrigens nur wenig bezahlt gemacht zu haben, da die verbotene Erklärung nach diesem Tag noch mehr als 60 neue Unterschriften einbrachte - so dass es heute mindestens 254 sind. Und andererseits werden ja die Anklagen nur sehr langsam erhoben.
Dank der Publizität in Frankreich und im Ausland, für die die Repression sorgte, war die Wirkung der ‘Erklärung der 121′ bei weitem nicht bedeutungslos. So konnte man sehen, wie sich die garantiert französische Intelligenz zu einem edlen Manifest bekannte, das die Macht dazu aufrief, schneller und kräftiger die antinationalen Kräfte in Frankreich zu zerschlagen; wie die geistvolle Zeitung des Intellektuellen Poujade das ‘Manifest der Homosexuellen’ in acht Spalten auf der ersten Seite brandmarkte; und wie sich gewisse alte Spezialisten für die totale Infragestellung der sozialen ‘Perspektiven’ Fragen über ihre eigene Teilnahme an dieser Übertreibung stellten und sich sofort darum bemühten, Unterschriften zu einer ehrfurchtsvollen Petition umzukehren, in der die ‘Föderation des nationalen Erziehungswesens’ (FEN) bekannt gab, dass sie das Ende dieses Krieges durch Verhandlungen wünschte (hier denken wir besonders an E. Morin und C. Lefort).
In der Kulturgeschichte hat sich diese Erklärung dadurch verdient gemacht, dass sie eine recht klare Trennungslinie gezogen hat. Keineswegs vertreten die Unterzeichner eine politische Avantgarde oder ein kohärentes Programm, noch etwa eine Vereinigung, in der man (außer wegen dieser speziellen Handlung) die meisten Individuen gutheißen könnte. All diejenigen aber, die unter diesen Umständen nicht für die unteilbare Sache der Freiheit der Algerier und der verfolgten französischen Intellektuellen Partei ergreifen wollten, haben dagegen das Zugeständnis unterzeichnet, dass all ihre eventuellen Ansprüche darauf, sich mit den Problemen des ‘Avantgardismus’ zu befassen, immer nur mit Lachen und Verachtung behandelt werden sollen. So wundert es keinen, in dieser Reihe die Schwachköpfe nicht wiederzufinden, die einige Monate vorher einen ANTI-PROZESS organisiert hatten, bei dem sie, um ihre eigene scheußliche künstlerische, soziale und intellektuelle Mangelhaftigkeit auszugleichen, die Idee vertraten, man solle jedes Urteil zurückweisen, um die Freiheit wirklich zu verteidigen. Sich selbst gegenüber treu haben sie nicht geurteilt, dass es irgendeine Freiheit gab, die man zusammen mit den ‘121′ zu verteidigen hätte.
Politisch war diese Erklärung beim relativen Erwachen der französischen öffentlichen Meinung wohl nützlich. Am Abend des 27. Oktobers konnte die Jugend - besonders, die studentische - trotz des auffallenden kommunistischen Sabotageversuchs und der von der gesamten gewerkschaftlichen Bürokratie in den Weg gelegten Bremsklötze eine erste Demonstration gegen den Krieg auf der Straße veranstalten. Nach Jahren der Mystifizierung und des Verzichts findet ein gewisses Bewusstwerden statt.
Am 11. Dezember gab die algerische Revolution mit dem Einschreiten der Volksmassen auf den Straßen von Algier und Oran den entschiedensten Taubstummen zu verstehen, dass sie tatsächlich “die Sache des algerischen Volkes” in seiner Gesamtheit sei. Derselbe Skandal wird also nicht mehr durch ein Intellektuellen-Flugblatt, sondern durch das Blut der entwaffneten Massen ausgedrückt. Es wendet sich letzten Endes immer noch an das französische Proletariat, dessen Intervention als einzige dem Krieg ein schnelles und gutes Ende setzen könnte.